Füherscheinausbildung

Wir machen dich zum Verkehrsprofi

Der Weg zum Führerschein ist ein strukturierter Prozess, der zwar überschaubar ist, aber dennoch eine gewisse Planung und Disziplin erfordert. 

Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf, weshalb es wichtig ist, die vorgegebene Reihenfolge einzuhalten. Einige Etappen dieses Weges verlangen von dir Ausdauer, Engagement und eine gute Portion Lernbereitschaft. Es ist normal, dass du für manche Phasen mehr Zeit und Übung benötigst als für andere. Gib nicht auf, wenn es einmal schwieriger wird – Geduld und kontinuierliches Lernen führen dich zum Ziel. Neben dem praktischen und theoretischen Lernen gehören auch administrative Aufgaben zum Führerscheinerwerb. Verschiedene behördliche Formalitäten müssen erledigt werden, wie zum Beispiel die Beantragung des Führerscheins oder die Anmeldung zu Prüfungen. Keine Sorge, wir bei Diamond Eyes unterstützen dich bei jedem Schritt und helfen dir, den Überblick zu behalten. 

Mit der richtigen Einstellung und unserer professionellen Begleitung wirst du deinen Führerschein erfolgreich meistern. 

Wir freuen uns darauf, dich auf dieser spannenden Reise zu begleiten!

Fahrerlaubnisklasse B:

Kenngrößen:

  • Kraftfahrzeuge bis einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3500 kg
  • Beförderung von max. 8 Personen zuzüglich Fahrer

Fahrerlaubnisklasse B197:

  • Keine Einschränkungen im Führerschein
  • Ausbildung auf Automatik- und Schaltgetriebe
  • Praktische Prüfung kann auf Automatikgetriebe abgelegt werden
  • Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung
  • Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer
  • Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt

Führerscheinklasse BE :

  • Diese Führerscheinklasse darf nur in Kombination mit Führerscheinklasse B erworben werden. 
  • Mindestalter 18 Jahre – keine Befristung auf die Besitzdauer nach Erwerb der Erweiterung
  • Berechtigung zum Fahren von Anhängern und Sattelhängern von mehr als 750 Kilogramm und nicht mehr als 3.500 Kilogramm 
  • Fahrzeugkombination aus Pkw und Anhänger darf maximal 7.000 kg betragen

Führerscheinklasse BF17 :

  • Min­dest­al­ter 17 Jahre 
  • Beglei­tung: Bis zum 18. Geburts­tag darf nur gemein­sam mit einer ein­ge­tra­ge­nen Begleit­per­son gefah­ren wer­den. 
  • Unter­la­gen zum Füh­rer­schein­an­trag 
  • Anfor­de­run­gen an die Begleit­per­so­nen: Die beglei­tende Per­son 
  • muss das 30. Lebens­jahr voll­en­det haben, 
  • muss seit min­des­tens fünf Jah­ren Inha­ber eines Füh­rer­scheins der Klasse B sein 
  • darf ebenso zum Zeit­punkt des Antrags mit nicht mehr als einem Punkt im Fahr­eig­nungs­re­gis­ter belas­tet sein.

Fahrerlaubnisklasse A:

Kenngrößen:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm3
  • Einer bauartbedingten Höchstgeschwindkeit von mehr als 45km/h
  • Motorleistung mehr als 35kW bzw. 48PS
  • Leistungsgewicht mehr als 0,2kW/kg
 

Fahrerlaubnisklasse A2:

Kenngrößen:

  • Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50cm3
  • Einer bauartbedingten Höchstgeschwindkeit von mehr als 45km/h
  • Motorleistung mehr als 35kW bzw. 48PS
  • Leistungsgewicht mehr als 0,2kW/kg
 

Fahrerlaubnisklasse A1:

Kenngrößen:

  • Krafträder mit einem Hubraum nicht mehr als 125cm3
  • Motorleistung nicht mehr als 11kW / 15PS
  • Leistungsgewicht nicht mehr als 0,1kW/kg

Schlüsselzahl B196:

Kenngrößen:

  • Krafträder mit einem Hubraum nicht mehr als 125cm3
  • Motorleistung nicht mehr als 11kW / 15PS
  • Leistungsgewicht nicht mehr als 0,1kW/kg
  • Achtung: B196 ist nur in Deutschland gültig!

Dein Weg zur Unabhängigkeit beginnt hier!

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